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Ein sicherer Weg zum Kindergarten und zur Volkschule Siezenheim sollte etwas Selbstverständliches sein. Unser Antrag zur Verbesserung der Situation ist nach mehr als einem halben Jahr noch immer nicht in der Gemeindevertretung behandelt worden. Mit der Wiederherstellung der Gehwege ging´s im Sommer dafür schnell.

Das Ergebnis: Entlang der Mühlweg- und Dorfstraße beträgt die Breite über weite Strecken nur einen Meter. Weitere Teilabschnitte des „neuen“ Gehwegs entlang der Dorfstraße sind sogar nur 70 cm breit. Nebeneinandergehen oder Passieren ist damit unmöglich und unsere Kinder sind in Gefahr.

KURZER FAKTENCHECK

Die Breite eines Gehweges soll im Regelfall mindestens 2 Meter betragen, damit Fußgänger im Begegnungsfall gefahrlos passieren können. Für unvermeidbare Engstellen ist eine minimale Durchgangsbreite von 1,25 Metern zu erhalten. Laut § 3 V-StrG sind schwächeren Verkehrsteilnehmern, wie Fußgänger, Radfahrer und Menschen mit Behinderung zu schützen und Straßen für den nicht motorisierten Verkehr möglichst attraktiv zu gestalten.

Auch wenn die Besitzerin des angrenzenden Grundstückes für keine Grundabtretung zu haben war, hätte man, zu Gunsten der Fußgängerinnen und Fußgänger, die Straße verengen können. Dies wäre mit einer Einbahnregelung oder einseitiger Wartepflicht bei Gegenverkehr möglich gewesen. Aber offensichtlich ist dies den Autofahrerinnen und Autofahrern nicht zuzumuten.

Diese Vorgangsweise erinnert ein wenig daran, wie ein zusätzlicher Schutzweg (Brückenstrasse) verhindert wurde. Als Basis für die Errichtung sollte eine Frequenzmessung um 11:30 Uhr dienen, obwohl klar ist, dass der Großteil der Volksschüler Mittags die Brückenstraße nicht queren wird, denn da gehen sie in die Nachmittagsbetreuung.

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